Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kaiserslautern für Markus Oliver Bauer, Luitpoldstraße 47, 67806 Rockenhausen
Aushang seit 17.04.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Firma Professional Network Technologies PNT GmbH, Walter-Gropius-Str. 19, 67657 Kaiserslautern
Aushang seit 11.04.2025
Finanzamt Kaiserslautern für CHENHUI International GmbH, Etschberger Weg 49, 66869 Kusel
Aushang seit 11.04.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Hausgemeinschaft Maria Histing u. Frank Histing GbR - theresienhof - Kaiserstr. 4, 67758 Börrstadt
Aushang seit 09.04.2025