Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kaiserslautern für Fruchttal Obst - und Gemüsegroßhandel UG (haftungsbeschränkt), lt. HR: Liebigstr. 9 in 67661 Kaiserslautern
Aushang seit 11.07.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Valeriu Munteanu
Aushang seit 10.07.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Sven Gartz, Chemin des Pommiers 51, 1170 AUBONNE, SCHWEIZ
Aushang seit 10.07.2024