Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kaiserslautern für Steinbrecher, Dennis, Schulstr. 11, 67821 Alsenz
Aushang seit 19.08.2025
Finanzamt Kaiserslautern für CHENHUI International GmbH, Etschberger Weg 49, 66869 Kusel
Aushang seit 15.08.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Lyuben Borislavov Lyubenov, Bierstr. 11, 67659 Kaiserslautern
Aushang seit 12.08.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Bartosz Tomasz Kander, Gliniana 93, 55-080 STRADOW, POLEN
Aushang seit 12.08.2025