Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kaiserslautern für Unlock Japan UG (haftungsbeschränkt), Eisenbahnstraße 51, 67655 Kaiserslautern
Aushang seit 18.09.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Bernd Uwe Möller, Eckstraße 14, 67681 Sembach
Aushang seit 16.09.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Lars Merkle, Unbekannt verzogen
Aushang seit 16.09.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Stephan Zeising, Neuweilerstraße 112, 4054 BASEL, SCHWEIZ
Aushang seit 09.09.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Beate Marx, Otterberger Str. 10, 67678 Mehlingen
Aushang seit 28.08.2024
Finanzamt Kaiserslautern für Neonila Inort, Pariser Str. 4, 67655 Kaiserslautern
Aushang seit 28.08.2024