Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kaiserslautern für Michael Hinkel, Lerchenstraße 25, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Histing Maria Kaiserstraße 4, 67725 Börrstadt
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Petru-Iulian Diaconita, Pariser Str. 99, 67655 Kaiserslautern
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Dawid Jan Oblonczek, Hauptstr. 37, 76872 Freckenfeld
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Kaiserslautern für Tomasz Antoni Buczkowski und Magdalena Buczkowska, Papiermühlstr. 20, 67655 Kaiserslautern
Aushang seit 11.03.2025